Kontierung und Verbuchung
Das Herzstück jeder Buchhaltung
Wir kontieren und verbuchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle (gemäß §6Ziff.4 StBerG). Wir werten diese aus und stellen Ihnen fundierte Steuerungsinstrumente wie BWA, SuSa- und OP-Listen zur Verfügung. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei der individuellen Bewertung, sowie der Einleitung von betriebswirtschaftlichen Maßnahmen.
Für die Übernahme Ihrer laufenden Finanzbuchhaltung sind wir an keinen Zeitpunkt gebunden.
Wir können auch unterjährig Ihre Buchhaltung übernehmen. Die Buchungsdaten können Ihrem
Steuerberater zu Jahresabschlußerstellung übergeben werden.




