Beratungsförderung
Bund :
Antragsberechtigt sind bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen:
Maßgebliche Umsatzgrenzen für die Förderung von Beratungen
| Wirtschaftsbereich | Umsatz bis Mio. Euro |
| a) Allgemeine Beratungen | |
| 5,11 | |
| 7,41 | |
| 2,56 | |
| 1,28 | |
| 1,02 | |
| 1,53 | |
| 1,28 | |
| 1,02 | |
| b) Umweltschutzberatungen | |
| 15,34 | |
Natürliche Personen, die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft durch Gründung
eines neuen Unternehmens, oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen selbständig
machen wollen und die zu Beginn der Beratung noch keine selbständige Tätigkeit ausüben.
Umweltschutzberatungen (einschließlich Beratungen zum öKO-AUDIT): Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahe
freie Berufe, die im letzten Geschäftsjahr vor der Antragstellung einen Umsatz von
30,0 Mio. nicht überschritten haben;
bei Energiesparberatungen (einschließlich Beratungen zum öKO-AUDIT): Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die im letzten
Geschäftsjahr vor der Antragstellung nicht mehr als 30 Mio. DM Umsatz hatten sowie
Betriebe des Agrarbereichs, die im letzten Geschäftsjahr vor der Antragstellung nicht
mehr als 2 Mio. DM Umsatz gemacht hatten.
Bei Schulungen werden Führungskräfte , Meister und Poliere gefördert.
Was wird gefördert?
Förderfähige Maßnahmen:
Unternehmensberatungen, dazu zählen: Allgemeine Beratungen (hierzu zählen auch EG-Binnenmarktberatungen)
- Existenzgründungsberatungen
- Umweltschutzberatungen
- Energieeinsparberatungen
Eine Förderung ist auch möglich, bei der Umsetzung der erarbeiteten Verbesserungsvorschläge durch den Berater, sofern die Umsetzung nicht überwiegt. Die vom Berater durchgeführten Umsetzungen sind zusätzlich durch ein Leistungsverzeichnis zu dokumentieren.
Informations- und Schulungsveranstaltungen zur Leistungssteigerung bereits
bestehender Unternehmen (auch im Bereich Qualitätsmanagement). Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den dem Antragsteller vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen beträgt der Zuschuss 40% der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 Euro.
Bei Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatungen beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien insgesamt Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen gewährt werden. Für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene
- allgemeine Beratungen bis zu 3.000 Euro
- Umweltschutzberatungen bis zu 1.500 Euro
- Existenzaufbauberatung bis zu 3.000 Euro
- Existenzgründungsberatung bis zu 1.500 Euro
Vom Berater gewährte Rabatte oder Nachlässe auf die Beratungskosten sind von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Werden Rabatte oder Nachlässe nachträglich gewährt, so hat der Antragsteller dies der Leitstelle unverzüglich mitzuteilen. Die Zuschussberechnung erfolgt auf der Basis des entsprechend verminderten Rechnungsbetrages. Ergibt sich danach ein geringerer Zuschuss, so ist die Differenz gegenüber dem bereits ausgezahlten Zuschuss vom Antragsteller zurückzuerstatten.
Land:
Weiterhin bietet jedes Bundesland eigene unterschiedliche Beratungsförderprogramme
an.
Auf Wunsch teile ich Ihnen gerne die für sie geeignetsten Programme mit.




