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Der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im privaten Haushalt wurde zum 1. Januar 2009 von 600 Euro auf 1200 Euro angehoben. Die erhöhte Steuerermäßigung kann aber nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerkerleistung nach dem 31. Dezember 2008 erbracht wurde.
Quelle: "Der Steuerzahler" 09.2009 |
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Ob die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung, wonach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in den meisten Fällen nicht mehr als steuerliche abgesetzt werden können, verfassungswidrig ist oder nicht, darüber bestehen bei den Finanzgerichten unterschiedliche Auffassungen. |
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